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  • 01.10.2014 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht München

    Zur Auslegung des Begriffs „Sparguthaben“ in einem Testament

    Die Parteien streiten, ob die Vermächtnisansprüche gemäß dem Testament nach dem Guthaben des Girokontos oder dem Guthaben des Festgeldkontos zu berechnen sind (OLG München 14.5.14, 7 U 2983/13, Abruf-Nr. 142691 ).