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  • 01.10.2014 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Koblenz

    Pflichtteilsberechtigter hat keinen Anspruch auf Belegvorlage

    Die Eltern hatten sich testamentarisch gegenseitig als Alleinerben eingesetzt und ihre Tochter, die Klägerin K, ausdrücklich enterbt. Nach dem Tod des Vaters machte die Tochter Auskunfts- und Pflichtteilsansprüche geltend. Gegenstand des Auskunftsverlangens war es insbesondere, etwaige ergänzungspflichtige Schenkungen des Erblassers E an die Beklagte und damit die Berechnungsgrundlagen für den fiktiven Nachlassbestand zu erfahren.