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  • 28.07.2015 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Karlsruhe

    Testierfähigkeit: Nachlassgericht hat seiner Amtsermittlungspflicht nicht genügt

    | Wird im Erbscheinsverfahren Testierunfähigkeit eingewandt, erfordert es § 26 FamFG, naheliegenden Ermittlungsansätzen nachzugehen; dazu kann es etwa gehören, den das Testament beurkundenden Notar zu befragen und zur Verfügung stehende medizinische Unterlagen beizuziehen (OLG Karlsruhe 21.5.15, 11 Wx 82/14, Abruf-Nr. 144955 ). |

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