30.03.2016 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Karlsruhe
Pflichtteilsanspruch und konkludente Stundungsvereinbarung
Kommt der Pflichtteilsberechtigte der Bitte des Erben nach, den Pflichtteil vorerst nicht geltend zu machen, und hält sich der Pflichtteilsberechtigte daran, so kann hierin eine konkludente Stundungsvereinbarung liegen.
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