09.05.2016 · Fachbeitrag · Oberlandesgericht Celle
Erbprätendentenstreit: Das Schiedsgericht muss entscheiden
Ist der Streit unter Erbprätendenten testamentarisch einem Schiedsgericht zugewiesen, kann ein Erbscheinsverfahren erst durchgeführt werden, wenn das Schiedsgericht entschieden hat.
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