16.12.2024 · Nachricht · Notarkosten
Bemessung des Geschäftswerts für notarielles Nachlassverzeichnis
Notar N fertigte auftragsgemäß ein Nachlassverzeichnis und verzeichnete darin umfangreiche Aktiva (in Summe: rd. 2,2 Mio. EUR) und umfangreiche Passiva (in Summe: rd. 1,5 Mio. EUR). In seiner Kostenberechnung bestimmte der N den Geschäftswert mit etwa 3,7 Mio. EUR, was einen Rechnungsbetrag von insgesamt 14.456 EUR ergab. N ging von einem entsprechenden fiktiven Nachlasswert unter Berücksichtigung auch der Verbindlichkeiten aus; Aktiva und Passiva wurden folglich addiert. Die Kostenschuldnerin wehrt sich gegen diesen Ansatz und meint, allein die Aktiva seien zur Bemessung des Geschäftswerts heranzuziehen. Und das zu Recht.
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