23.07.2026 · Nachricht · Notarieller Erbvertrag
Lebt ein unwirksam gewordener Erbvertrag wieder auf?
Die Eheleute schlossen im Jahr 1969 einen notariellen Erbvertrag. Darin setzten sie sich gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmten ihre drei gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Nach einer (bereits zweiten) Scheidung im Jahr 2009 und einer erneuten Heirat im Jahr 2015 errichtete die Ehefrau E 2023 ein handschriftliches Testament, in dem sie ihren einzigen noch lebenden Sohn zum Alleinerben einsetzte. Der Ehemann ist vorverstorben. Nach dem Tod der E stritten die Abkömmlinge der vorverstorbenen Kinder darüber, ob der Erbvertrag oder das spätere Testament maßgeblich seien. Das Nachlassgericht hielt den Erbvertrag weiterhin für bindend und sah das Testament als unwirksam an. Das OLG Zweibrücken hob diese Entscheidung hingegen in seinem Beschluss vom 23.6.26 auf (8 W 12/26, Abruf-Nr. 254982 ).
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