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  • 29.10.2020 · Nachricht · Grundstücksübertragungen

    Grundbuchamt verkennt Wirkung eines Vorausvermächtnisses bei Vor- und Nacherbfolge

    | Ist mehreren Vorerben durch notarielle Verfügung von Todes wegen ein Vorausvermächtnis an einem Grundstück zugewandt worden und erfolgt die Übertragung dieses Grundstücks in Erfüllung dieses Vorausvermächtnisses, so ist die Entgeltlichkeit dieser Verfügung nachgewiesen, wie das OLG Hamm in seinem Beschluss vom 21.1.20 klargestellt hat. Bei einer Mehrheit von Vorerben ist das Vorausvermächtnis nicht in den Erbschein aufzunehmen. |

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