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  • 28.08.2023 · Nachricht · Grundbucheintragung

    Kostenprivileg der Grundbuchberichtigung bei Umschreibung vom Erblasser auf eine aus den Erben bestehende GbR?

    | Für die Eintragung eines Eigentümers/Miteigentümers im Grundbuch werden Gebühren (1,0) nach Nr. 14110 KV GNotKG erhoben. In Ausnahmefällen besteht Gebührenfreiheit für die Eintragung von Erben des eingetragenen Eigentümers, wenn der Eintragungsantrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird. Dies gilt auch, wenn die Erben erst infolge einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden (Abs. 1 Nr. 14110 KV GNotKG). Im Fall des OLG Karlsruhe (Beschluss 29.6.23, 19 W 79/21 [Wx], Abruf-Nr. 236401 ) gründeten sämtliche Erben des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers eine GbR und brachten den Grundbesitz in diese ein. Fraglich war, ob die Eintragung der GbR als neue Eigentümerin von der Gebührenfreiheit erfasst ist. Das OLG Karlsruhe hat diese Frage verneint. |

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