· Fachbeitrag · Erbengemeinschaft
Landwirtschaftliche Grundstücke im Nachlass: Verkauf von Erbanteilen genehmigungsbedürftig?
von RA und Notar, StB, FA ErbR Dipl.-Kfm. Gerhard Slabon, Paderborn
| Der BGH hatte sich in seinem Beschluss vom 9.5.25 (BLw 2/24) mit der Frage zu beschäftigen, ob die Veräußerung von Erbanteilen der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrdstVG unterliegt, wenn der Nachlass zwar nicht in einem Betrieb, jedoch allein aus landwirtschaftlichen Grundstücken besteht. |
Sachverhalt
Die E war zu einem 1/5-Anteil an einer Erbengemeinschaft beteiligt. Der bisher ungeteilte Nachlass besteht ausschließlich aus 10,1067 ha Ackerland, Grünland und Waldfläche. K, ein Nichtlandwirt, kaufte von der E deren Anteil von 1/5 an der Erbengemeinschaft. Die beurkundende Notarin beantragte die Grundstückverkehrsgenehmigung, hilfsweise ein Negativzeugnis. Daraufhin erklärte ein Siedlungsunternehmen, dass es das siedlungsrechtliche Vorkaufsrecht ausübe. K beantragt, die Ausübung des Vorkaufsrechts für rechtswidrig zu erklären. Der BGH gibt dem K recht.
Entscheidungsgründe
Der Erbteilskaufvertrag ist weder nach § 2 Abs. 1 noch nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 GrdstVG genehmigungspflichtig, da kein Allein- oder Miteigentum an dem zum Nachlass gehörenden Grundstück, sondern lediglich ein Anteil am Nachlass übertragen wird. Eine Genehmigungspflicht folgt auch nicht aus § 2 Abs. 2 Nr. 2 GrdstVG. Der Nachlass besteht hier nicht im Wesentlichen aus einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb, sondern ausschließlich aus landwirtschaftlichen Flächen.
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