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  • 24.06.2020 · Nachricht · Einsicht in Nachlassakte

    Nachlassgericht verweigert Versendung des Originaltestaments

    | Der Erblasser war in Ratingen verstorben. Die Schwester des Erblassers, die im rd. 500 km entfernten Kiel wohnt, stellte über ihren Verfahrensbevollmächtigten den Antrag, Einsicht in die Nachlassakte zu gewähren. Zu diesem Zweck sollte die Nachlassakte im Wege der Rechtshilfe an das Amtsgericht Kiel zur dortigen Einsicht versandt werden. Das Nachlassgericht kam dem im Grundsatz nach, versandte jedoch nicht das Originaltestament, sondern lediglich eine beglaubigte Kopie. Die Schwester bestand jedoch auf Übersendung des Originals, da sie ernsthafte Bedenken an der Authentizität des eröffneten Testaments hatte und dies allein mit dem Original zu prüfen sei. Zu Recht? |

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