04.01.2016 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Land musste den Erben nicht nur die Erbschaft herausgeben, sondern auch Zinsen zahlen
Der Erbe hat nicht nur Anspruch auf Herausgabe des Nachlasses gegenüber dem Fiskus als Erbschaftsbesitzer, sondern es steht ihm auch ein Zinsanspruch gemäß §§ 2018, 2021 BGB, § 812 Abs. 1 BGB, § 818 BGB zu. Dies gilt auch dann, wenn der Fiskus zun ächst gemäß § 1936 BGB als gesetzlicher Erbe berufen war (BGH 14.10.15, IV ZR 438/14, Abruf-Nr. 180679 ).
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig