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  • 24.09.2025 · Nachricht · Ausschlagung des Erbes

    Sind die als Bezugsberechtigte benannten „gesetzlichen Erben“ einer Todesfallleistung trotz Ausschlagung noch..

    | Nach dem Tod des M schlugen sämtliche gesetzlichen Erben die Erbschaft aus. Das Nachlassgericht bestellte für die unbekannten Erben des Erblassers einen Nachlasspfleger. M hatte seinerzeit eine Unfallversicherung mit einer Todesfallleistung abgeschlossen. Als Bezugsberechtigte im Falle seines versicherten Unfalltodes hatte er seine „gesetzlichen Erben“ benannt. Fraglich war nun, ob mit der Ausschlagung der Erben die Versicherungssumme in den Nachlass gefallen ist und daher dem Nachlasspfleger auszuzahlen ist. |