23.01.2026 · Nachricht · Auftragsverhältnis
Vorsorgevollmacht – Verzicht auf Auskunfts- und Rechenschaftspflicht möglich?
| Die spätere Erblasserin E erteilte zwei ihrer vier Kinder eine umfassende transmortale General- und Vorsorgevollmacht. In der notariellen Urkunde heißt es u. a.: „Die Bevollmächtigten sind nur mir, dem Vollmachtgeber, rechenschaftspflichtig, Dritten gegenüber besteht keine Auskunftspflicht, auch nicht nach dem Tod.“ Nach dem Tod der E stritten sich deren Kinder um die Frage, ob die Befreiung von der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht in der Vollmacht wirksam ist oder ob die Bevollmächtigten gleichwohl zur Rechenschaft verpflichtet sind. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 23,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig