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  • 23.01.2026 · Nachricht · Auftragsverhältnis

    Vorsorgevollmacht – Verzicht auf Auskunfts- und Rechenschaftspflicht möglich?

    | Die spätere Erblasserin E erteilte zwei ihrer vier Kinder eine umfassende transmortale General- und Vorsorgevollmacht. In der notariellen Urkunde heißt es u. a.: „Die Bevollmächtigten sind nur mir, dem Vollmachtgeber, rechenschaftspflichtig, Dritten gegenüber besteht keine Auskunftspflicht, auch nicht nach dem Tod.“ Nach dem Tod der E stritten sich deren Kinder um die Frage, ob die Befreiung von der Auskunfts- und Rechenschaftspflicht in der Vollmacht wirksam ist oder ob die Bevollmächtigten gleichwohl zur Rechenschaft verpflichtet sind. |