03.12.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit seinen Eltern eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen und schließt dabei die Kostenübernahme für ein Alten- oder Pflegeheim aus, sind die Versorgungsleistungen nicht als dauernde Last in voller Höhe als Sonderausgaben abzugsfähig, sondern nur als Rente, also in Höhe des Ertragsanteils.
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29.10.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Schenkungsteuer
Muss die Finanzbehörde bei der Beitreibung der Erbschaftsteuer im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung berücksichtigen, dass das sonstige Vermögen eines Miterben einer Erbengemeinschaft weit unter der Höhe der Erbschaftsteuer liegt? Muss sie deshalb von der Vollstreckung der Steuerschuld bei diesem Miterben absehen und die Beitreibung im Rahmen der Haftung des ungeteilten Nachlasses betreiben? Vom BFH kam dazu jetzt ein klares Nein (BFH 4.6.19, VII R 16/18, Abruf-Nr. 211370 ).
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29.10.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Leibrentenzahlungen aufgrund einer unentgeltlichen Grundstücksübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge können weder vollständig, noch teilweise als Werbungskosten abgezogen werden (FG Bremen 25.10.2018, 1 K 165/17 (3); Rev. BFH: IX R 11/19).
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29.10.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Gestaltungshinweis
Das vereinfachte Ertragswertverfahren (§§ 199 ff. BewG) ist 2009 zur Bewertung von Einzelunternehmen sowie von Anteilen an Personen- und Kapitalgesellschaften eingeführt worden und seitdem noch nicht zum Gegenstand grundsätzlicher Entscheidungen des BFH geworden. Zwei FG-Entscheidungen geben dem BFH nun Gelegenheit, den Anwendungsbereich dieses Verfahrens zu konkretisieren. Es geht darum, in welchem Verhältnis das vereinfachte Ertragswertverfahren zu anderen Bewertungsverfahren steht und ...
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29.10.2019 · Nachricht aus ErbBstg · IWW-Webinare Erbfolgebesteuerung
Von den Änderungen der ErbStR 2019 bis zu den steuerlichen Aspekten der Erbauseinandersetzung: Hans Günter Christoffel bringt Sie im IWW-Webinar Erbfolgebesteuerung am 14.11.19 auf den neuesten Stand!
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29.10.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Hofübergabe
Zu den ertragsteuerlichen Folgen der Übertragung von L+F-Betrieben mit Nießbrauchsrechten sind in diesem Jahr wichtige Entscheidungen ergangen. Insbesondere das Urteil des BFH zur Aufdeckung stiller Reserven bei der Übertragung von Gewerbebetrieben unter Nießbrauchsvorbehalt (BFH 25.1.17, X R 59/14, DStR 17, 1308) hatte zu Unsicherheiten geführt und die Frage aufgeworfen, ob sich daraus Auswirkungen auf die Beurteilung des Nießbrauchs als Gestaltungsinstrument ergeben. Der folgende ...
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29.10.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Oberlandesgericht Frankfurt
Auch ein handschriftlich verfasstes Schriftstück, das der Erblasser mit „Entwurf Testament“ überschrieben hat, kann eine gültige letztwillige Verfügung darstellen (so OLG Frankfurt 30.8.19, 10 W 38/19, Abruf-Nr. 211892 ). Allerdings muss in einem solchen Fall feststehen, dass das Schriftstück nach dem Willen des Erblassers als wirksame Verfügung von Todes wegen gelten soll. Daran hat es jedoch im Fall des OLG Frankfurt letztlich gefehlt.
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29.10.2019 · Nachricht aus ErbBstg · Oberlandesgericht München
Das OLG München hatte sich in seinem Beschluss vom 3.9.19 (31 Wx 118/18, Abruf-Nr. 211893 ) mit der Frage der Kostentragung zu beschäftigen, wenn im Verfahren über die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses der Antrag zurückgenommen wird.
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29.10.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Erbschaftsteuerrichtlinien
Im Vorfeld der Verabschiedung der ErbStR 2019 durch den Bundesrat hatte der federführende Finanzausschuss einige Änderungen am Richtlinienentwurf der Bundesregierung vorgeschlagen. Diese betrafen die Poolregelung, die jungen Finanzmittel und den Zweijahreszeitraum für das junge Verwaltungsvermögen im Rahmen der Verbundvermögensaufstellung sowie den Steuerabzug auf das miterworbene nicht begünstigte Vermögen nach § 28a ErbStG. Der Bundesrat ist den Empfehlungen des Finanzausschusses aber ...
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29.10.2019 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Betriebsvermögen
Das FG Münster hat mit Beschluss in einem AdV-Verfahren § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG für verfassungswidrig erklärt (FG Münster 3.6.19, 3 V 3697/18 Erb, rechtskräftig, Abruf-Nr. 211888 , Hauptverfahren 3 K 2174/19 Erb). Die Anwendung der 90 %-Regel des § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG führt danach zu einem nicht nachvollziehbaren Ergebnis. Insofern sei auch zweifelhaft, ob dieses Ergebnis durch den Gesetzeszweck, Missbrauch zu verhindern, gedeckt sei.
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