26.09.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Grundsteuer
Die Finanzverwaltung, aber auch die Gesetzgeber von Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben umgehend auf die Aussetzungsbeschlüsse des BFH vom 27.5.24 (II B 78/23 und II B 79/23) reagiert, und die Finanzverwaltung lässt nun den Nachweis eines niedrigeren Grundstückswerts bei der Grundsteuer zu. Was wichtig ist, wird nachfolgend unter Berücksichtigung der gleichlautenden Ländererlasse vom 24.6.24 (S 3017, BStBl I 24, 1073) für die Praxis erläutert.
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26.09.2024 · Nachricht aus ErbBstg · Testamentserrichtung
Die Eheleute errichteten ein gemeinschaftliches notarielles Testament, in dem sie sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten und ihre vier Kinder als gleichanteilige Erben des Längstlebenden. Das Testament enthält eine automatisch wirkende Pflichtteilsstrafklausel. Danach sollte ein Kind, das seinen Pflichtteil nach dem Tod des Erstversterbenden geltend macht, als Erbe des Längstlebenden ausgeschlossen sein. Nach dem Tod beider Elternteile sollte eine Immobilie aus dem Nachlass verkauft ...
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26.09.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Testamentsauslegung
Beinhaltet die Wendung „falls wir auf einer Reise oder durch sonstige Umstände gleichzeitig oder nacheinander ableben sollten“ eine generelle Schlusserbeneinsetzung? Dieser Frage hatte das OLG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 11.7.24 nachzugehen (8 W 80/23).
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26.09.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Verfahrensrecht
Für einen Duldungsbescheid gem. § 191 Abs. 1 S. 2 AO fehlt es grundsätzlich an einem vollstreckbaren Schuldtitel i. S. d. § 2 AnfG, wenn der Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis erloschen ist. Im Falle einer Fiskalerbschaft bewirkt der Akzessorietätsgrundsatz des § 2 AnfG jedoch nicht, dass das Anfechtungsrecht erlischt und der Duldungsanspruch untergeht. Die Steuerschuld gilt in diesem Fall als fortbestehend, wie der BFH mit Beschluss vom 24.4.24 (VII R 57/20) klargestellt ...
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26.09.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Steuerplanung
Mit der Einführung der Verschonungsbedarfsprüfung ist der Gesetzgeber der Forderung des BVerfG aus dem Jahr 2014 nachgekommen, eine unverhältnismäßige erbschaft- und schenkungsteuerliche Begünstigung von übertragenen Großunternehmen zu vermeiden. Der Erwerber kann mit der Verschonungsbedarfsprüfung einen vollständigen oder teilweisen Erlass der auf das begünstigte Vermögen entfallenden Steuer erreichen oder vom sog. Abschmelzmodell profitieren. Bei vorausschauender Planung ...
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26.09.2024 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vorweggenommene Erbfolge
Die ertragsteuerliche Behandlung der vorweggenommenen Erbfolge basiert bis heute auf einem Beschluss des Großen Senates vom 5.7.90 (BStBl II 90, 847). Danach ist für die teilentgeltliche Übertragung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens – insbesondere Immobilien sowie Anteilen an Kapitalgesellschaften – von der Anwendung der Trennungstheorie auszugehen, die auch bei teilentgeltlichen Rechtsgeschäften zu Veräußerungstatbeständen gemäß § 23 EStG, § 20 Abs. 2 EStG oder ...
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26.09.2024 · Nachricht aus ErbBstg · Nachlassverbindlichkeit
Nach Auffassung des FG München (17.1.24, 4 K 379/21; Rev. BFH: II R 3/24, Abruf-Nr. 243934 ) ist die testamentarische Anordnung von Vermächtnissen durch den Vorerben hinsichtlich des zur Nacherbschaft gehörenden Vermögens grundsätzlich unwirksam. Dies hat zur Folge, dass der Abzug als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG beim Nacherben ausgeschlossen ist.
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25.09.2024 · Nachricht aus ErbBstg · Grundstücksveräußerung
Das OLG Braunschweig hatte sich in seinem aktuellen Beschluss vom 6.8.24 (2 W 35/24, Abruf-Nr. 243932 ) mit der Frage zu beschäftigen, ob eine transmortale Vollmacht genügt, um eine Finanzierungsgrundschuld aufgrund eines für den verstorbenen Eigentümers geschlossenen Kaufvertrages eintragen zu lassen. Das OLG hat dies ohne Weiteres bejaht.
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28.08.2024 · Nachricht aus ErbBstg · IWW-Webinare
Nähere Informationen zu diesen und weiteren Veranstaltungen finden Sie unter iww.de/webinare .
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28.08.2024 · Nachricht aus ErbBstg · Testamentserrichtung
Ein britischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Deutschland hinterließ folgendes Schriftstück: „LAST WILL AND TESTAMENT (maschinenschriftlich)“. Es folgt handschriftlich der Name des Erblassers und sodann eine Aufzählung mit verschiedenen Namen und Prozentsätzen. Rechts neben der Auflistung der einzelnen Namen befindet sich der Namenszug des Erblassers. Nach dessen Tod beantragten die in dem Schriftstück Genannten ein Europäisches Nachlasszeugnis, das sie mit den ausgewiesenen ...
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