27.05.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Vermögensnachfolge
Die Thematik der eigenen Nachfolge ist für alle Beteiligten mitunter ein schwieriges Feld, und zwar gleichermaßen für Unternehmer wie Nichtunternehmer. Dies liegt in erster Linie sicherlich nicht an den rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern an der Thematik selbst. Denn die eigene Nachfolge zu planen und damit Verantwortung abzugeben, fällt den Betroffenen erfahrungsgemäß schwer und will gut vorbereitet sein. Hier kommt der Berater ins Spiel. Es müssen die richtigen ...
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27.05.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Nachvermächtnisse/Nacherbschaften
Gemäß § 6 Abs. 4 ErbStG stehen Nachvermächtnisse und beim Tod des Beschwerten fällige Vermächtnisse den Nacherbschaften gleich. Mit dem ErbStRG 2009 sind Auflagen (§ 1940 BGB) den beim Tod des Beschwerten fälligen Vermächtnissen gleichgestellt worden. In einem aktuellen Urteil hat der BFH bestätigt und verdeutlicht, dass Vermächtnisse und Auflagen dieser Art ebenso wenig wie die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ein Modell zur Reduzierung der Erbschaftsteuerbelastung sind ...
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27.05.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Leibrentenversicherung
Der schenkweise Erwerb einer Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag mit sofort beginnender Rentenzahlung und Recht auf Kapitalentnahme unterliegt in Höhe der zum Zeitpunkt der Steuerentstehung möglichen Kapitalentnahme der Schenkungsteuer – so das FG Münster mit Urteil vom 27.10.21.
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27.05.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Musterformulierungen/Checkliste
Bei fast jeder Testamentsgestaltung, insbesondere bei Ehegattentestamenten, spielen Pflichtteilsansprüche eine gewichtige Rolle. Mittels eines Pflichtteilverzichts erreicht der Erblasser mehr Freiheiten bei der Verteilung seines Erbes. Denn pflichtteilsberechtigte Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten haben einen Pflichtteilsanspruch, der auch mit einem ausgeklügelten Testament praktisch nicht umgangen werden kann.
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29.04.2022 · Nachricht aus ErbBstg · Grundsteuerreform
Die Finanzministerien der Länder, die sich für das sog. Bundesmodell entschieden haben, haben die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts für den Hauptfeststellungszeitpunkt 1.1.22 erwartungsgemäß öffentlich bekannt gemacht (BStBl I 22, 205).
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29.04.2022 · Nachricht aus ErbBstg · Testament
Der BGH hat mit Beschluss vom 23.2.22 (IV ZB 24/21, Abruf-Nr. 228187 ) die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt, wonach die Einsetzung des Urkundsnotars als Testamentsvollstrecker in einem eigenhändigen Testament im Anschluss an die Beurkundung einer letztwilligen Verfügung nicht zu beanstanden ist, selbst wenn der Notar den Erbvertrag mit dem handschriftlichen Testament durch Schnur und Siegel verbindet (siehe ErbBstg 21, 218 f.).
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29.04.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Notarielles Testament
Das OLG Karlsruhe hatte in seinem Beschluss vom 11.1.22 die Frage zu entscheiden, ob ein notarielles gemeinschaftliches Testament – auf entsprechenden Antrag der ehemals Testierenden – aus der amtlichen Verwahrung herausgegeben werden muss, wenn in der einheitlichen Urkunde neben dem gemeinschaftlichen Testament ein Ehevertrag und ein Pflichtteilsverzichtsvertrag geregelt ist.
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29.04.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Berechtigung zur Einzelvertretung
Werden mehreren Personen zur Einzelvertretung berechtigende Vorsorgevollmachten erteilt, ermächtigen diese regelmäßig nicht zum Widerruf der Vollmachten der weiteren Einzelvertretungsberechtigten – so das OLG Karlsruhe in seinem Beschluss vom 24.1.22.
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29.04.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Leibrentenversicherung
Bei der Schenkung einer Rentenversicherung mit Todesfallabsicherung handelt es sich um zwei Erwerbe, nämlich einerseits den Erwerb des Rentenbezugs und andererseits den Erwerb der Todesfallleistung – so entschied kürzlich das FG Münster mit Urteil vom 27.10.21.
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29.04.2022 · Fachbeitrag aus ErbBstg · Der praktische Fall
Im letzten „IWW-Webinar Erbfolgebesteuerung“ bin ich unter Bezugnahme auf einen meiner früheren Aufsätze (ErbBstg 20, 92 ff.) gefragt worden, ob eine Verrechnung junger Finanzmittel und Schulden im Verbund nach § 13b Abs. 9 ErbStG vor Durchführung des 90 %-Tests vorzunehmen ist. Die Finanzverwaltung sähe eine solche Verrechnung kritisch.
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