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  • 16.12.2025 · Nachricht · Unverzügliche Selbstnutzung

    Familienheim: Testamentarisches Wohnrecht der Mutter und anschließende Sanierung hebelt Steuerbefreiung nicht zwingend aus

    | Wer ein Familienheim erbt, ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 4b und 4c ErbStG unter gewissen Umständen von der Steuer befreit. Unter anderem ist Voraussetzung, dass die erworbene Wohnung unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt wird. Doch was ist, wenn der Erbe rechtlich für eine gewisse Zeit eben gerade an dieser Selbstnutzung gehindert ist? Und was genau ist in solchen Fällen mit „unverzüglich“ gemeint? Das FG Niedersachsen konnte mit seinem Urteil vom 14.5.25 (3 K 80/24, Abruf-Nr. 251648 ) etwas Licht ins Dunkel bringen. |