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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Schenkung von Kommanditanteilen: Vorsteuern aus Steuerberatungskosten abziehbar?

    von Dipl.-Finw. StB Christian Herold, Herten/Westf.

    Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit einer schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen angefallen sind, berechtigen die Gesellschaft nicht zum Vorsteuerabzug – so lautet ein aktuelles Urteil des FG Baden-Württemberg vom 11.3.26, gegen das aber bereits die Revision vorliegt (14 K 1829/23, nrkr.).

     

    Sachverhalt

    Klägerin ist eine KG, deren Kommanditist im Jahr 2015 schenkweise Kommanditanteile übertrug. Für Zwecke der Schenkungsteuer musste die Klägerin eine Feststellungserklärung erstellen. Hierfür beauftragte sie eine Steuerberatungsgesellschaft. Aus dem entsprechenden Rechnungsbetrag machte die Klägerin den Vorsteuerabzug geltend. Das FA gewährte diesen zwar, vertrat aber die Auffassung, dass hinsichtlich der Aufwendungen für die Beratungsleistungen eine unentgeltliche Wertabgabe vorliege, die der Umsatzsteuer unterliege. Die hiergegen gerichtete Klage blieb ohne Erfolg. Zwar sieht das FG in dem Vorgang keine unentgeltliche Wertabgabe, doch es sei der Vorsteuerabzug aus den streitigen Kosten zu versagen.

     

    Entscheidungsgründe

    Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer schenkweisen Übertragung von Kommanditanteilen sind nicht durch das Unternehmen veranlasst. Es liegt zwar keine unentgeltliche Wertabgabe vor, denn die Begleichung einer Schuld aus Mitteln eines Unternehmens ist keine unentgeltliche Erbringung einer anderen sonstigen Leistung i. S. v. § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG. Allerdings ist der Vorsteuerabzug aus den entsprechenden Eingangsleistungen verwehrt (FG Baden-Württemberg 11.3.26, 14 K 1829/23, n.rkr., Abruf-Nr. 255514).