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  • · Nachricht · Nachlassverbindlichkeiten

    Steuerberatungskosten für Steuerangelegenheiten des Erblassers

    | In gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 9.2.22 (S 3810, BStBl I 22, 224) wurde dazu Stellung bezogen, unter welchen Voraussetzungen Steuerberatungskosten für die Steuerangelegenheiten des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten i.  S. v. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zu qualifizieren sind. |

     

    Für vom Erben getragene Steuerberatungskosten, die im Rahmen der Einkommensteuerpflicht des Erblassers anfallen, gilt danach Folgendes:

     

    • Die Steuerberatungskosten stellen Nachlassverbindlichkeiten dar, soweit der Erblasser noch zu Lebzeiten die Steuerberatung beauftragt hat.

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