06.09.2019 · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten
Beraterkosten für berichtigte Steuererklärung des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten
Steuerberatungskosten, die der Erbe für die Erstellung berichtigter Steuererklärungen gezahlt hat, mindern die ErbSt. Kosten für die Räumung der Eigentumswohnung des Erblassers sind nicht abzugsfähig.
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