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  • 28.06.2013 · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten

    Ansprüche des Erben gegen den Erblasser als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar?

    | Forderungen des Erben gegen den Erblasser sind nur dann als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, wenn sie den Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet haben (FG des Saarlandes 8.11.12, 1 K 1217/11, ­Abruf-Nr. 131942 ). |

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