28.06.2013 · Fachbeitrag · Nachlassverbindlichkeiten
Ansprüche des Erben gegen den Erblasser als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar?
Forderungen des Erben gegen den Erblasser sind nur dann als Nachlassverbindlichkeiten abziehbar, wenn sie den Erblasser im Todeszeitpunkt wirtschaftlich belastet haben (FG des Saarlandes 8.11.12, 1 K 1217/11, Abruf-Nr. 131942 ).
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