· Fachbeitrag · Nachlassteilung
Erbengemeinschaft: Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Teilung des Nachlasses
von WP StB Dipl.-Kfm. Gerrit Grewe, Berlin
| Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft bei Teilung des Nachlasses ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu welchem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf die Gesamthand vermindert (BFH 4.6.25, II R 42/21). |
Sachverhalt
Klägerin K, eine GbR, wurde am 10.7.14 gegründet. Gründungsgesellschafter waren mit einer Beteiligung von je 1/6 A und fünf seiner Geschwister. Dieselben Personen waren zu je 1/6 Mitglieder der Erbengemeinschaft nach ihrem Vater, deren Vermögen aus drei Flurstücken (1, 2, 3) in C bestand.
Mit notariellem Vertrag vom 10.7.14 übertrugen die Miterben die Flurstücke 2 und 3 gemeinschaftlich auf K. In dem Vertrag hieß es, dass die Flurstücke 2 und 3 der GbR zugewiesen würden und dass diese Übertragung zur teilweisen Teilung des Nachlasses im Wege der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach dem Erblasser erfolge. Der Erwerber sei daher zu keinerlei Gegenleistungen verpflichtet. Zugleich erwarb K das Flurstück 4 in C von einer anderen GbR. Mit Vertrag vom selben Tage übertrug K das Flurstück 4 auf A. Im Gegenzug wurde dessen Beteiligung an der K auf 0,55 % gemindert.
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