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  • · Fachbeitrag · Nachfolgeplanung

    US-amerikanischer Trust ‒ neben Einkommensteuer kann auch Schenkungsteuer anfallen

    von WP StB Dipl.-Kfm Gerrit Grewe, Berlin

    | Die Besteuerung des Vermögens und der Einkünfte eines US-amerikanischen Trusts über § 15 Abs. 1 AStG sowie die Festsetzung von SchenkSt auf Ausschüttungen aus diesem Trust schließen sich nicht aus (FG München 15.5.19, 4 K 2033/16, Rev. BFH: II R 31/19 ). |

     

    Sachverhalt

    Die Klägerin K, eine deutsche Staatsangehörige, lebte bis zum Jahr 2011 mit ihrem dort verstorbenen Ehemann E in den USA und begründete sodann ihren Wohnsitz wieder in Deutschland. E errichtete zum Zwecke der Nachfolgeplanung u. a. den streitgegenständlichen Trust nach US-amerikanischem Recht. Begünstigte des unwiderruflich errichteten Trusts ist K. Der Trust ist intransparent und eine selbstständige Vermögensmasse. Weder E noch K konnten bzw. können die Anlageentscheidungen des Trusts beeinflussen. K erhielt aus dem Trust im Jahr 2011 mehrere Ausschüttungen.

     

    Das FA erfasste einkommensteuerlich einen Hinzurechnungsbetrag nach § 15 Abs. 1 AStG. Ferner setzte es SchenkSt auf die im Jahr 2011 erfolgten Ausschüttungen fest, da diese unter § 7 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 ErbStG fallen würden. Es liege keine verfassungswidrige Doppelbelastung der K mit SchenkSt und ESt vor. Das sah K anders und wehrte sich gegen die doppelte Besteuerung desselben Lebenssachverhaltes.

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