22.02.2017 · Nachricht · Landesamt für Steuern Rheinland-Pfalz
Verbindliche Auskünfte zu den ab 1.7.16 geltenden Verschonungsregelungen werden auch weiterhin nicht erteilt
Das BVerfG hat mit Urteil vom 17.12.14 (1 BvL 21/12) die Unvereinbarkeit der Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG mit dem Grundgesetz erklärt, zugleich aber deren Weitergeltung bis zu einer gesetzlichen Neuregelung angeordnet. Mit Kurzinformation ST 3_2012K088 vom 29.8.12 in der Fassung vom 27.2.15 (S 0224 A - St 35 4/St 35 5/St 35 1) wurden die Ämter im Hinblick auf die ausstehende Neuregelung angewiesen, Anträge auf verbindliche Auskünfte in Bezug auf die Verschonungsregelungen nach §§ 13a und 13b ErbStG abzulehnen.
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