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  • 27.05.2020 · Nachricht · Kraftfahrzeugsteuer

    Antrag auf Kfz-Steuerbefreiung durch den Erben des Halters

    | War der Erblasser Halter eines Kfz und fiel unter den Personenkreis nach § 3a KraftStG – war also schwerbehindert mit Merkzeichen „H“, „BI“ oder „aG“ – geht das Antragsrecht für eine Kfz-Steuerbefreiung auf den Rechtsnachfolger über (FG Baden-Württemberg 18.10.19, 13 K 1012/18, Rev. BFH: IV R 38/19). |

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