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  • 31.10.2022 · Nachricht · Jahressteuergesetz 2022

    Geplante Anpassung der Bewertung von Immobilien kann teuer werden

    | Mit dem „JStG 2022“ sollen die bestehenden Regelungen der Grundbesitzbewertung an die ImmoWertV vom 14.7.21 angepasst werden (vgl. Gesetzentwurf vom 16.9.22, Drs. 457/22, S. 132 ff.). Eine Änderung der Regelungen zur Bewertung der Grundstücke für die Grundsteuer beinhaltet dieser Entwurf nicht, die Auswirkungen beschränken sich vielmehr auf die Bewertung von Grundstücken für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie die Grunderwerbsteuer bei Ansatz der sog. Ersatzbemessungsgrundlage bei Share Deals. |

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