27.08.2025 · Nachricht · Grundstücksschenkung
Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Rentenlast während der Schwebezeit
| Das FG München hat in seinem Urteil vom 2.1.25 (4 K 680/23; Rev. BFH II R 9/25, Abruf-Nr. 249599 ) klargestellt, dass eine aufschiebend bedingte (Renten-)Last für die Schwebezeit zwischen dem Rechtsgeschäft und dem Bedingungseintritt nicht abzuzinsen ist. |
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