Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderung

    Bundesrat stimmt Beitreibungsrichtliniengesetz zu

    | Der Deutsche Bundestag hat am 27.10.11 das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Zuvor wurden in den Gesetzentwurf noch mehrere Änderungen aufgenommen. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 25.11.11 dem Gesetz zugestimmt. Unter anderem sind auch Änderungen des BewG und des ErbStG vorgesehen (Brüggemann/Winter, ErbBstg 11, 11 ff.; Wilferth, ErbBstg 11, 254 ff.). Im Folgenden sind die nun umgesetzten Änderungen zusammengestellt. |

    1. Änderungen des Bewertungsgesetzes

    Zur Vermeidung von Besteuerungslücken bei Nichtvorhandensein von Bodenrichtwerten ist in Anlehnung an § 179 S. 4 BewG für die Bedarfsbewertung für Zwecke der GrESt in § 145 Abs. 3 S. 4 ErbStG klargestellt worden, dass der Wert aus vergleichbaren Flächen abzuleiten und um 20 % zu ermäßigen ist.

     

    Bei der Bewertung für Zwecke der ErbSt soll dies auch bei der Ermittlung des Liquidationswertes in der Land- und Forstwirtschaft (§ 166 Abs. 2 Nr. 1 BewG) gelten. Für Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke wird in § 192 S. 2 BewG geregelt, dass der ermittelte Grundbesitzwert nicht weniger als 0 EUR betragen darf.

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents