24.10.2025 · Nachricht · Gesamtgläubigerstellung
Keine Schenkung an den Ehegatten durch Einräumung eines Altenteils im Zuge der Hofübergabe
| Das FG Münster hat mit Urteil vom 18.9.25 (3 K 459/24 Erb, Abruf-Nr. 250789 ) klargestellt, dass eine unentgeltliche Zuwendung an den anderen Ehegatten nur gegeben ist, wenn dieser tatsächlich und rechtlich frei über die jeweils erlangte Gesamtgläubigerstellung verfügen kann, was bezüglich eines Wohnrechts an den gemeinsam bewohnten Räumlichkeiten nicht der Fall ist. Hinsichtlich der Gesamtgläubigerstellung in Bezug auf den Zahlungsanspruch komme es auf die Abreden im Innenverhältnis zwischen den Eheleuten an. |
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