28.06.2013 · Fachbeitrag · Finanzgericht München
§ 33 ErbStG: Anzeigepflicht der Banken gilt auch für Filialen im Ausland
Ein deutsches Kreditinstitut muss dem deutschen FA auch jene Vermögenswerte anzeigen, die eine unselbstständige Zweigstelle in Österreich für den inländischen Erblasser verwaltet hat (FG München 25.7.12, 4 K 2675/09, NZB BFH II B 116/12, Abruf-Nr. 131946 ).
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