19.12.2013 · Fachbeitrag · Finangericht Saarland
Nachlasspfleger als gesetzlicher Vertreter des unbekannten Erben
| Zu den Pflichten des Nachlasspflegers gehört auch die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung (FG Saarland 10.9.13, 1 V 1229/13, Abruf-Nr. 134013 ). |
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