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  • 28.07.2022 · Nachricht · Erbschaft

    Beginn der Ausschlagungsfrist bei abgerissenen Familienverhältnissen

    | Der Erblasser verstarb an 10.9.20. Er hinterließ zwei Kinder, zu denen jedoch seit über 20 Jahren kein Kontakt mehr bestand. Die Stadtverwaltung wandte sich mit Schreiben vom 12.10.20 an die Kinder als Angehörige aufgrund öffentlich-rechtlichen Bestattungsgesetzes. In der Folgezeit brachten die Kinder in Erfahrung, dass ihr Vater eine Lebensgefährtin hatte, die die Beerdigung geregelt, deren Kosten übernommen und auch sonst den gesamten Nachlass abgewickelt hatte. Aus diesem Grund gingen die Kinder davon aus, dass es ein Testament gibt, in dem die Lebensgefährtin als Erbin eingesetzt worden ist. Ein Testament existierte hingegen nicht. Mit Erklärung vom 17.5.21 bzw. vom 10.6.21 schlugen die Kinder die Erbschaft aus. Fraglich war nun, ob zu diesem Zeitpunkt die Ausschlagung noch wirksam erklärt werden konnte. Das OLG Celle hat diese Frage in seinem Beschluss vom 7.2.22 (6 W 188/21, Abruf-Nr. 230287 ) bejaht. |

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