· Fachbeitrag · Bundesfinanzministerium
Grundstücksdaten für die Bewertung im Ertrags- und Sachwertverfahren 2026
von Steuerberater Hans Günter Christoffel, Bornheim
Das BMF hat kürzlich den Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2025 veröffentlicht. Der Index ist zur Anpassung der Basiswerte für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten für Bewertungsstichtage ab 2026 von Bedeutung. Darüber hinaus liegt der Baupreisindex zur Anpassung der Regelherstellungskosten für Bewertungsstichtage ab 2026 vor (BMF 14.1.26, IV D 4 – S 3225/00006/007/004, BStBl I 26, 130 f.).
1. Neue Bewirtschaftungskosten ab 2026
Ab 2023 hat der Gesetzgeber die Bewirtschaftungskosten in Anlage 23 zum BewG vorgegeben. Sie werden bei der Bewertung von Grundstücken im Ertragswertverfahren für den Abzugsposten von der Nettokaltmiete benötigt. Sie setzen sich aus den Verwaltungskosten, den Instandhaltungskosten und dem Mietausfallwagnis zusammen und sind nach Wohnnutzung und Nichtwohnnutzung differenziert. Das Mietausfallwagnis bestimmt sich nach einem festen Prozentsatz bezogen auf den Rohertrag; bei Wohnnutzung sind dies 2 % und bei Nichtwohnnutzung 4 % des Rohertrags. Bei der Wohnnutzung und bei den Instandhaltungskosten sind in Anlage 23 Basiswerte vorgegeben. Den Basiswerten liegt der Verbraucherpreisindex für Deutschland für den Monat Oktober 2001 zugrunde. Er beläuft sich auf 77,1.
Für die aktuelle Grundstücksbewertung ist der Basiswert im Verhältnis des Verbraucherpreisindexes für den Monat Oktober des Jahres, das dem Bewertungsstichtag vorausgeht, zum Verbraucherpreisindex für den Monat Oktober 2001 ins Verhältnis zu setzen. Das BMF hat in dem Schreiben vom 14.1.26 (a. a. O.) für die Bewertung ab 2026 den Verbraucherpreisindex für den Monat Oktober 2025 mit 123,0 vorgegeben. Damit sind die in der Anlage 23 vorgegebenen Basiswerte mit einem Faktor von 1,595 zu vervielfältigen. Daraus ergeben sich folgende Bewirtschaftungskosten für Wohnnutzung:
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