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  • 28.06.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Beschränkung der Erbenhaftung: Verfahren vor dem FG dauerte zu lang

    | Auf der Grundlage von § 198 GVG hat der BFH eine Verfahrensverzögerung festgestellt. Das Ausgangsverfahren war mehr als sechs Jahre anhängig, das FG war während eines Zeitraums von fünfeinhalb Jahren untätig geblieben. |

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