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  • · Fachbeitrag · Bewertung

    Vereinfachtes Ertragswertverfahren: Wann ist der Unternehmerlohn angemessen?

    von StB Hans Günter Christoffel, Bornheim

    | Erfolgt die Bewertung im vereinfachten Ertragswertverfahren, ist bei der Ermittlung der Betriebsergebnisse als Grundlage für den Jahresertrag der Gewinn i. S. d. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG als Ausgangswert u. a. um einen angemessenen Unternehmerlohn zu kürzen, soweit bei der Ermittlung des Betriebsergebnisses kein solcher berücksichtigt worden ist (§ 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 Buchst. d BewG). Die Höhe des Unternehmerlohns bestimmt sich nach der Vergütung, die ein nicht an dem Unternehmen beteiligter Geschäftsführer erhalten würde. |

     

    Prüfung der Angemessenheit des Unternehmerlohns

    Nähere Einzelheiten zum angemessenen Unternehmerlohn sind in R B 202 Abs. 3 Nr. 2d S. 4 ErbStR 2019 geregelt. Es gelten die ertragsteuerlichen Grundsätze zur Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen. Soweit branchenspezifische Datensammlungen zu den Geschäftsführergehältern in einem Fremdvergleich vorliegen, können diese in geeigneter Weise berücksichtigt werden. Hierzu greift die Finanzverwaltung häufig auf die Verfügung der OFD Karlsruhe zur Angemessenheitsprüfung bei verdeckten Gewinnausschüttungen zurück. Danach sind Beurteilungskriterien für die Angemessenheitsprüfung

    • Art und Umfang der Tätigkeit,