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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Übertragung von Vermögen einer Stiftung auf eine neue Stiftung schenkungsteuerbar

    Die Übertragung von Vermögen einer rechtsfähigen Stiftung auf eine von ihr gegründeten rechtsfähigen Stiftung des bürgerlichen Rechts unterliegt unabhängig von den damit verfolgten Zielen und den der neuen Stiftung nach ihrer Satzung obliegenden Aufgaben der SchenkSt, soweit nicht eine Steuerbefreiung eingreift (BFH 13.4.11, II R 45/09, Abruf-Nr. 111940).

    Sachverhalt

    Die Klägerin K, eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts, wurde von der S-Stiftung durch Stiftungsgeschäft errichtet. Der Stiftungszweck der K entsprach weitgehend dem der S: Forschungsarbeiten des Stifters und seiner Nachkommen auf dem Gebiet des Fahr- und Flugwesens. Sodann übertrug S eine KG-Beteiligung auf K. Zuvor änderte S ihre Satzung dahin, dass zur Erfüllung des Stiftungszwecks eine gesonderte Stiftung K errichtet wird und S die Beteiligung in die neu zu errichtende Stiftung einbringen wird.

     

    Nach Auffassung des FA und des FG (FG Mpünster 4.6.09, 3 K 5275/06 Erb, EFG 10, 65) unterliegt die Übertragung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG i.V. mit § 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG der SchenkSt. Die Errichtung der K könne nicht als Vollzug des Stiftungsgeschäfts gewertet werden.

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