27.05.2020 · Fachbeitrag · Amtliche Hinweise zu den ErbStR 2019 – Teil II
Wichtige Klarstellungen zu Steuerbefreiungen, Freibeträgen und Tarifermäßigungen
| Mit gleichlautenden Erlassen der Länder vom 16.12.19 hat die Finanzverwaltung wichtige Hinweise zur Ergänzung der ErbStR 2019 sowie zur aktuellen BFH-Rechtsprechung in diesem Bereich gegeben. Die Neuerungen sind auf alle Erwerbsfälle anzuwenden, für die die Steuer nach dem 21.8.19 entstanden ist oder entsteht. Nachdem in Teil I auf neue Aussagen zur Ermittlung der Bereicherung bei Erwerben von Todes wegen und bei Schenkungen unter Lebenden eingegangen wurde, werden in Teil II nun ausgewählte Neuerungen zu den Steuerbefreiungen, Freibeträgen und Tarifermäßigungen dargestellt. |