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  • 07.12.2016 · IWW-Abrufnummer 190421

    Bundesfinanzhof: Urteil vom 05.10.2016 – II R 32/15

    Der Erwerb von Wohnungseigentum von Todes wegen durch ein Kind ist nicht steuerbefreit, wenn das Kind die Wohnung nicht selbst nutzt, sondern unentgeltlich einem Dritten zur Nutzung überlässt. Das gilt auch bei einer unentgeltlichen Überlassung an nahe Angehörige.




    Urteil vom 5. Oktober 2016 II R 32/15



    Tenor



    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 24. März 2015 1 K 118/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.



    Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

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