25.07.2018 · Fachbeitrag · Bewertungsrecht
Immobilienschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
| Regelmäßig werden Immobilien zu Lebzeiten auf nahe Angehörige unter Vereinbarung eines Vorbehaltsnießbrauchs übertragen. Vielfach wird dabei vereinbart, dass bei Tod des Nießbrauchsberechtigten das Nießbrauchsrecht auf den überlebenden Ehegatten übergeht und von ihm bis zu dessen Tod ausgeübt werden kann. Die folgenden Ausführungen zeigen, dass ein Schenkungsfall unter Nießbrauchsvorbehalt, der vor dem 1.1.09 unter Beachtung des § 25 ErbStG abgewickelt wurde, bei einem aufschiebend bedingten Nießbrauchsrecht zugunsten des Ehegatten dann zu komplizierten Steuerberechnungen führt, wenn die zinslos gestundete Steuer nicht zusammen mit der sofort zu zahlenden Steuer abgelöst wurde. |