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  • · Fachbeitrag · Betriebsvermögen

    Vererbung einer GmbH mit Gewinnvorträgen

    von Prof. Dr. Gerd Brüggemann, Münster

    | Für die Übertragung begünstigungsfähigen Vermögens i.S. von § 13b Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ErbStG (land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Gewerbebetriebe, Anteile an Personen- oder Kapitalgesellschaften) ist gemäß § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG eine Steuerbefreiung vollständig ausgeschlossen, wenn das Verwaltungsvermögen im Sinne dieser Vorschrift mindestens 90 % des gemeinen Werts des begünstigungsfähigen Vermögens beträgt. Die Vorschrift soll eigentlich missbräuchliche Gestaltungen zur Ausnutzung der Steuerbefreiung gemäß §§ 13a , 13b ErbStG verhindern helfen, schießt dabei aber weit über das Ziel hinaus. |

    1. Musterfall

    Der Erblasser A war Alleingesellschafter einer GmbH, deren Geschäftsfeld das Erbringen von Ingenieurleistungen war. Die Bilanz auf den Todestag stellt sich wie folgt dar:

     

    Aktiva
    Passiva

    A. Anlagevermögen

    A. Eigenkapital

    I. Immaterielle WG´er

    33,00

    I. Gezeichnetes Kapital

    256.200,00

    II. Sachanlagen

    II. Gewinnvortrag

    1.967.217,87

    • 1. Grundstücke

    964.367,00

    III. Jahresüberschuss

    147.310,98

    • 2. Andere Anlagen BGA

    172.263,00

    III. Finanzanlagen

    B. Rückstellungen

    • Beteiligungen

    25.000,00

    • 1. Steuerrückstellungen

    0,00

    • 2. Sonstige Rückstellungen

    243.203,97

    B. Umlaufvermögen

    I. Vorräte

    C. Verbindlichkeiten

    • In Arbeit befindliche Aufträge

    56.000,00

    • 1. Erhaltene Anzahlungen aus Bestellungen

    339.502,00

    II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

    • 2. Verbindlichkeiten aus LuL

    38.735,31

    • 1. Forderungen aus LuL

    300.970,33

    • 3. Sonstige Verbindlichkeiten

    113.663,26

    • 2. Sonstige Forderungen

    170.952,79

    III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

    1.396.159,54

    C. RAP

    20.087,73

    3.105.833,39

    3.105.833,39

               

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