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  • · Fachbeitrag · Nachfolgeplanung

    Nachfolgen in Gesellschaftsanteile ‒ Teil II: Die GmbH & Co. KG als spannender Sonderfall

    von Dr. Thomas Stein, Rechtsanwalt/Steuerberater, Ulm

    | In der letzten Ausgabe hatten wir bereits die zivil- und steuerlichen Problemlagen der Nachfolge in Gesellschaftsanteile ausführlich beleuchtet ( ErbBstg 21, 19 ff.). Dieser Beitrag befasst sich nunmehr mit der praktisch häufigen Nachfolge in eine GmbH & Co. KG und zeigt, welche Besonderheiten bei der „Einheitsgesellschaft“ und bei der „Regel-GmbH & Co. KG“ zu beachten sind. |

    1. Grundprinzipien der Nachfolge in Gesellschaftsanteile

    Bei der Nachfolge in Gesellschaftsanteile ist zunächst zwischen zwei Grundprinzipien zu unterscheiden. So gilt für Kapitalgesellschaften die freie Nachfolgefähigkeit, während für Personengesellschaftsanteile das sog. Türsteherprinzip gilt. Eine Nachfolgefähigkeit ist hier nur im Rahmen der gesellschaftsvertraglichen Bestimmungen gegeben.

     

    Gesellschaftsvertragliche Vereinbarungen, die diese Grundprinzipien modifizieren, sind jederzeit möglich: