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  • 01.03.1999 · Fachbeitrag · Vorweggenommene Erbfolge

    Umsatzsteuerliche Gestaltungsfallen- Teil 1: Grundbesitzübertragung -

    | Mit zunehmendem Alter stellt sich für jeden Unternehmer die Frage, ob er das dem Unternehmen zuzuordnende Vermögen durch Erbfall oder durch vorweggenommene Erbfolge übertragen will. Entscheidet er sich für letzteres - zum Beispiel um geeignete Nachfolger-Persönlichkeiten zu selektieren oder um das dem Unternehmen zuzuordnende Vermögen zu erhalten -, hat er eine Vielzahl steuerlicher Vorgaben zu berücksichtigen. Gerade die Umsatzsteuer weist im Bereich der vorweggenommenen Erbfolge eine Reihe von Gestaltungsfallen auf, die der Unternehmer bei der Frage, wie er Verfügungen unter Lebenden im Vorgriff oder in Ersetzung der Erbfolge vornehmen will, beachten muß. Der folgende Beitrag geht auf die Besonderheiten bei der Übergabe einzelner Wirtschaftsgüter sowie der Geschäftsübertragung im ganzen ein. Der Beitrag wird mit Ausführungen zur Übertragung von Miteigentumsanteilen sowie unter Nießbrauchsrechten fortgesetzt. |

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