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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Versorgungsleistungen

    Wertsicherungsklausel nicht beachtet

    | Ein Vermögensübergabevertrag ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn der Vermögensinhaber über einen längeren Zeitraum hinweg von seinem Recht, eine Anpassung der Versorgungsleistung zu verlangen, keinen Gebrauch gemacht hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Wertsicherung nach dem Wortlaut des Vertrages automatisch eintritt oder ob die Anpassung gemäß der Indexklausel geltend gemacht werden muss (FG Münster 28.12.00, 7 K 7481/99 E, Rev. BFH X R 14/01, EFG 01, 489). (Abruf-Nr. 011024) |

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