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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Versorgungsleistungen

    Anerkennung als dauernde Last, weil durch laufende Erträge erwirtschaftet?

    | Sind im Zusammenhang mit einer Vermögensübergabe zur Vorwegnahme der Erbfolge vereinbarte abänderbare Versorgungsleistungen auch dann als dauernde Last (Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG) abziehbar, wenn sie zwar aus den laufenden Nettoerträgen des übergebenen Betriebs gezahlt werden können, aber der Substanzwert des gepachteten Betriebs negativ ist und sein Ertragswert 0 DM beträgt (BFH, Beschluss 13.9.00, X R 147/96, DB 01,18; Vorlage im Anschluss an den Vorlagebeschluss vom 10.11.99, BStBl II 00, 188)? (Abruf-Nr. 001484) |

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