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  • 01.09.2002 · Fachbeitrag · Verlustabzug

    Wirtschaftliche Belastung des Erben

    Haftet der Erbe für Nachlassverbindlichkeiten gar nicht oder nur bedingt, ist er wirtschaftlich nicht belastet. Daher kann er Verluste des Erblassers auch nicht ausgleichen oder abziehen (BMF 26.7.02, IV A 5 - S 2225 - 2/02, n.v.). (Abruf-Nr. 020978)