01.04.2002 · Fachbeitrag · Veräußerungsleibrenten
Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags verfassungswidrig?
Sind die bei einer Vermögensübertragung vereinbarten wiederkehrenden Leistungen als Leibrente zu werten, so hat der Zahlungsempfänger die erhaltenen Beträge mit dem Ertragsanteil als Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG zu versteuern, obwohl es sich materiell-rechtlich um einen pauschalierten Zinsanteil handelt. Der BFH (Beschluss 14.11.01, X R 32-33/01, BFH/NV 02, 417) hat nun eine Entscheidung des BVerfG nach Art. 100 GG darüber eingeholt, ob es mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 GG in Einklang steht, dass der Sparerfreibetrag für diese Einkünfte nicht gewährt wird. Die Entscheidung des BVerfG könnte für die gesamte Rentenbesteuerung grundsätzliche Bedeutung haben. (Abruf-Nr. 020230, 020231
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