01.10.2001 · Fachbeitrag · Veräußerungsleibrente
Ertragsanteil als Sonderausgaben?
Wird als Gegenleistung für die Übertragung von Privatvermögen eine private Veräußerungsleibrente vereinbart, ist der Ertragsanteil der Leibrente (entgegen BFH 25.11.92, BStBl II 96, 666) als Sonderausgabe abziehbar (FG Köln 21.11.00, 8 K 7310/99, Rev. BFH X R 33/01, EFG 01, 680). (Abruf-Nr. 011143)
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