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  • 01.02.2001 · Fachbeitrag · Umwandlung

    Schenkungsteuer bei formwechselnder Umwandlung eines Vereins in eine AG

    | Die formwechselnde Umwandlung (§§ 272 ff. UmwG) eines Vereins in eine AG unterliegt gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG der Schenkungsteuer, denn der bisherige Rechtsträger „Verein“ und die damit verbundenen Mitgliedschaftsrechte verändern durch die Umwandlung ihren Charakter (FinMin Baden-Württemberg 7.12.00, S 3806/32, DStR 00, 2189). (Abruf-Nr. 010106) |

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