Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.11.2002 · Fachbeitrag · Testierfähigkeit

    Das Testament Schreib- und Sprechunfähiger

    | Mit Beschluss vom 19.1.99 hatte das BVerfG (ErbBstg 99, 192) den generellen Ausschluss schreibunfähiger Stummer von der Errichtung letztwilliger Verfügungen durch die §§ 2232, 2233 BGB und § 31 BeurkG für verfassungswidrig erachtet. Die beanstandeten Normen - so das BVerfG - verstoßen gegen die Erbrechtsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG sowie gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG und das Benachteiligungsverbot für Behinderte in Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG. Mittlerweile hat der Gesetzgeber hierauf reagiert und die Testiermöglichkeit für den betroffenen Personenkreis neu geregelt. |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents